Wahlvorschlagsunterlagen

Nachstehend können Sie auf die ausfüllbaren Formulare für das Wahlvorschlagsverfahren zugreifen.

> Anlage 16 Wahlvorschlag

> Anlage 17 Zustimmungserklärung / Bescheinigung der Wählbarkeit

> Anlage 19 Niederschrift zur Bewerberaufstellung

> Anlage 20 Versicherung an Eides statt

> Anlage 21 Bescheinigung des Wahlrechts

Nur für ausländische Unionsbürger:innen: Eidesstattliche Erklärung nach § 6a Absatz 3 KomWG
> für die Stadtratswahl und
> für die Ortschaftsratswahl

Bei Zugriff auf die Anlage 16 der SächsKomWO (Wahlvorschlag) erfolgt eine Information an die Große Kreisstadt Klingenthal (an nadine.knoth[at]stadt-klingenthal.de).
Der Wahlvorschlag einschließlich aller Anlagen gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn er bis zum 4. April 2024 um 18:00 Uhr, im Original und unterzeichnet bei der zuständigen Wahlleitung vorliegt, die Einreichung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie die > Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen.
 

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