Bei Zugriff auf die Anlage 16 der SächsKomWO (Wahlvorschlag) erfolgt eine Information an die Große Kreisstadt Klingenthal (an nadine.knoth[at]stadt-klingenthal.de). Der Wahlvorschlag einschließlich aller Anlagen gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn er bis zum 4. April 2024 um 18:00 Uhr, im Original und unterzeichnet bei der zuständigen Wahlleitung vorliegt, die Einreichung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.